Kampf ums Kind

Über den ZDF-Spielfilm „Du sollst hören“ mit gehörlosen und hörenden Hauptdarstellern
Baumkrone mit Gesetzestexten zum Thema Kindeswohl

Eine erfolgreiche Richterin Mitte 50 lebt mit einem Partner zusammen, der ihr Sohn sein könnte. Und sie lebt mit einem Trauma: In ihrem früheren Leben und mit ihrem damaligen Mann hatte sie tatsächlich einen Sohn, der sich als Teenager das Leben nahm, nachdem er eine Querschnittslähmung erlitt. Der junge Partner der Richterin weiß davon nichts. Und mit dem Titel „Du sollst hören“ hat dieser Plot nichts zu tun. Dennoch ist es wohl der eigentliche Plot des gleichnamigen ZDF-Spielfilms, der im Herbst 2022 als „Fernsehfilm der Woche“ erstmals ausgestrahlt wurde und eine Menge medialer Aufmerksamkeit erfuhr.

„Du sollst hören“ und der „Fall Braunschweig“

Die Aufmerksamkeit bekam „Du sollst hören“ nicht wegen der soeben beschriebenen Story, sondern wegen der anderen Geschichte, um die es im Film ebenfalls geht, und mit der er überall beworben wurde: „Die zweijährige Mila ist taub. Bei einer Untersuchung wird festgestellt, dass sie mit einem Implantat hören könnte. Doch ihre Eltern sind dagegen. Eine Richterin muss entscheiden.“ – Die Richterin ist die zentrale Figur zwischen diesen beiden Geschichten. Und die zweite Geschichte, also die mit dem tauben Kind, ist „inspiriert durch wahre Begebenheiten“; Personen, Handlungen, Äußerungen, Konflikte sind jedoch frei erfunden, erklärt das ZDF, bevor man den Film zu sehen bekommt.

Gemeint ist mit „wahren Begebenheiten“ der „Fall Braunschweig“, über den ich hier geschrieben hatte, und dem der Konflikt zugrunde lag, den das ZDF in der Vorankündigung nennt. (Was das „frei erfunden“ etwas relativiert.)

Illustration zu einem Blog-Artikel über den ZDF-Spielfilm „Du sollst hören“

Unter gehörlosen bzw. tauben Menschen stieß “Du sollst hören“ auf großes Interesse. Das ist verständlich, denn der Fall wurde damals unter Gehörlosen viel diskutiert; dass der Arzt die Eltern verklagte, erregte – völlig zurecht – wütende Reaktionen. Hinzu kommt, dass die Themen und Probleme tauber Menschen im Fernsehen kaum vorkommen. (Gehörlose müssen dafür kämpfen, überhaupt barrierefreien Zugang zum TV-Programm zu erhalten.) Obendrein wurde „Du sollst hören“ auch noch damit beworben, dass die tauben Menschen im Film nur von tauben Darstellern gespielt werden. Und in einem Film, der so ein Thema aufgreift, gäbe es sowieso vieles über das Verhältnis von hörender und gehörloser Welt mitzuteilen, was kaum bekannt ist – etwa wie in Deutschland seit dem späten 19. Jahrhundert mit gehörlosen Menschen verfahren wurde, wie die Gebärdensprache unterdrückt wurde usw. Eine den Spielfilm begleitende Dokumentation über die Schauspielerin Anna Zander liefert hier Einblicke („Du sollst hören!“).

„Du sollst hören – mit Cochlea-Implantat?

Großes Interesse weckte der Film auch bei vielen Menschen, die mit Cochlea-Implantaten (CI) leben. Auch sie kommen in den Medien nicht sehr oft vor. Seit über 40 Jahren gibt es die CI-Therapie. Die kann taub geborenen Kindern ein Leben in der Welt des Hörens und der Lautsprache eröffnen. Und sie kann Menschen, denen Hörgeräte nicht mehr helfen, die Rückkehr in die Welt des Hörens ermöglichen. Doch viele, insbesondere ältere Menschen, denen so ein CI helfen könnte, erfahren davon zu wenig…

Baumkrone mit Gesetzestexten zum Thema Kindeswohl

Um es klar zu sagen: Eine Werbung für oder auch nur eine ausgewogene Information über die CI-Versorgung ist „Du sollst hören“ nicht. Der Film polemisiert zwar nicht offen gegen das CI. Aber er befördert – bewusst oder aufgrund unzureichender Recherche – Berührungsängste und Vorurteile; und zwar an so vielen Stellen, dass ich sie hier gar nicht alle aufführen will. Da wird z. B. die Richterin gefragt: „Wollen Sie diesem kleinen Mädchen wirklich die Schädeldecke auffräsen lassen?“ (Eine absurde aber hier unwidersprochene Aussage; bei einer Cochlea-Implantation wird kein Schädel aufgefräst.) Da wird suggeriert, dass Ärzte OP-Risiken wie die Verletzung eines Gesichtsnervs mit einem „Et hätt noch immer jot jejange“ und nicht etwa mit modernem Nervenmonitoring begegnen usw.

Wenn ein Film einen Konflikt braucht…

„Wir brauchen Gebärdendolmetscher, stattdessen wird versucht, das Problem durch Implantate zu lösen“, erklärt die Mutter des Mädchens in „Du sollst hören“: „Für die Wirtschaft ist das natürlich ein großer Profit. Aber für uns nicht. Das ist diskriminierend.“ – Es stimmt zwar, dass es zu wenig Dolmetscher gibt. Doch der Rest dieser Aussage sind Vorbehalte, die unter Gehörlosen schon lange bestehen; und diese Vorbehalte haben Ursachen, die oft lange zurückliegen (was ich hier jetzt nicht weiter ausführen möchte.) Diese Sicht der Mutter ist einseitig, und sie hat mit der Wirklichkeit guter CI-Therapie nichts zu tun. – Eine Sicht, die „Du sollst hören“ auch deshalb nicht hinterfragt, weil ein solcher Spielfilm natürlich einen ordentlichen („frei erfundenen“) Konflikt braucht.

Die Realität ist – wie so oft – komplexer: „die Wirtschaft“ weiß durchaus, was eine professionelle CI-Versorgung ist, dass der Spracherwerb von CI-Kindern von guter Förderung im Elternhaus abhängt, dass es eine lebenslange CI-Nachsorge geben muss… Gute CI-Ärzte, von denen es in Deutschland zum Glück viele gibt, wissen, dass eine CI-Versorgung von gehörlosen Kindern tauber Eltern besondere Herausforderungen mit sich bringt – sie ist keine Selbstverständlichkeit, verglichen mit CI-Versorgungen bei Kindern hörender Eltern ist sie eher eine Ausnahme.

Illustration zu einem Blog-Artikel über den ZDF-Spielfilm „Du sollst hören“

Und so eine Versorgung ist sicherlich nichts, was man juristisch gegen die Eltern einklagen sollte. – Da waren sich im „Fall Braunschweig“ übrigens alle Profis (auch bei den Herstellern) einig; zumindest kann ich mich nicht erinnern, dass sich da irgendjemand auf die Seite des klagenden Arztes gestellt hätte. Und was den Profit der CI-Hersteller betrifft – tatsächlich verdienen auch Gebärdensprachdolmetscher Geld. Und das ist auch völlig ok; so wie es ok ist, dass CI-Hersteller Geld verdienen, von dem ein nicht unerheblicher Teil in die Entwicklung neuer Medizintechnik fließt.

Wo sind hier eigentlich die CI-Träger?

Neben zahlreichen Ungereimtheiten in „Du sollst hören“ fiel mir eines ganz besonders auf: Im ganzen Film gibt es nahezu keinen Menschen mit Cochlea-Implantat. Es gibt wenige Sekunden Video-Einspielung von einem kleinen CI-Kind (das übrigens auch mit drei Jahren noch jünger wirkt als das „zweijährige“ Mädchen, das in „Du sollst hören“ hören soll.)

Und in der Gerichtsverhandlung treten kurz zwei junge Menschen auf, die über ihre Erfahrungen mit dem CI berichten. Beide wirken nicht sehr glaubwürdig: Ein junger Mann hat mit 15 sein Gehör verloren, hat die Versorgung mit dem CI aber nicht ertragen und ist nun glücklich in der Welt der Gebärdensprache; so ein Fall wird nicht auszuschließen sein (denn das CI ist kein Allheilmittel); es ist jedoch extrem unwahrscheinlich.

Und eine junge Frau aus gehörloser Familie ist mit ihren CI zufrieden; die Therapie hat sie zwar von ihren Eltern entfremdet, aber das scheint nicht so schlimm, denn sie kann ja hören, sie möchte nun Ärztin werden und selbst CI-Implantationen vornehmen. Obendrein ist ihre Aussprache auffallend monoton; viele junge CI-Träger, die früh versorgt und im Lautspracherwerb gefördert werden, sprechen ganz anders, mit Dialekt usw. Bei mir entstand der Eindruck, dass diese kleine Nebenrolle ganz bewusst auf eine bestimmte Art angelegt wurde.

Wo sind hier eigentlich die Tauben?

Vermutlich muss ich nicht mehr schreiben, dass „Du sollst hören“ alles andere als ein guter Film ist. Es gibt jedoch noch einen Punkt, der mich störte: die Darstellung der Gehörlosen. Der Film gibt vor, sich für ihre Belange einzusetzen und ein „heißes Eisen“ anzufassen. Die Richterin verbindet ihr Urteil sogar mit einer Art Appell, der sich wohl nicht nur an die im Saal Versammelten, sondern auch ans Volk der Fernsehzuschauer richten soll. Sie sagt darin u. a., dass man besser „taub“ als „gehörlos“ sagen sollte, weil „gehörlos“ negativ besetzt sei. Die Mutter des Kindes strahlt zu ihren Worten gerührt.

Baumkrone mit Gesetzestexten zum Thema Kindeswohl

Ich werde auf diesem Blog weiterhin beide Begriffe verwenden. Und ich kenne Filme, in denen gehörlose Menschen viel lebendiger und glaubhafter sein dürfen als in „Du sollst hören“. In dem dürfen die Eltern des Mädchens eigentlich nicht mehr sein als liebe, hilflose Opfer. Es wird gezeigt, wie sie bevormundet und begutachtet, ausgetrickst und drangsaliert werden, wie sie von Hilfe abhängig sind. Es wird auffallend oft gezeigt, dass die gehörlose Familie ein ganz normales Leben führt – so, als gelte es das zu beweisen. Und wenn die Eltern an ihre Grenzen kommen, dann zerschlägt sie (lautlos) einen Teller und er (als Kampfsportlehrer) zertrümmert ein paar Betonplatten. Aber eigentlich bleibt das alles auffallend leblos. Wie hingestellt. Wie die (vermutlich gleichfalls gehörlosen) Statisten, die in mehreren Szenen vor dem Gerichtsgebäude protestieren und Plakate hochhalten. (In einer Szene ruft noch jemand: „Gebärdensprache!“)

„Du sollst hören“ – ein bewegender Moment

Der Moment des Films, in dem emotional am meisten passiert, ist ein Moment zweier Hörender: die Richterin und ihr Ex-Mann (der CI-Arzt) sprechen erstmals miteinander über Tod und Verlust ihres Kindes. Da bricht die Schale der harten Richterin auf und der unsympathische Arzt wird plötzlich zu einem tieftraurigen Vater. Nur sind wir da wieder in dieser anderen Geschichte, die mit „Du sollst hören“ gar nichts zu tun hat. Und man fragt sich, warum die eine die andere Geschichte überhaupt braucht? Warum der „Fall Braunschweig“ allein für anderthalb Stunden Spielfilm nicht „inspirierend“ genug war? – Oder ob dieser Fall vielleicht doch zu komplex ist, um ihn als Stoff für einen „Fernsehfilm der Woche“ zu verwerten?

Tatsächlich gibt es über taube Menschen, über das Verhältnis zwischen der Welt der Stille und der Welt des Hörens jede Menge zu sagen. Und es gibt Filme, die nicht wie „Du sollst hören“ in gut gemeinten, oberflächlichen und scheinbar korrekten Bekenntnissen stecken bleiben – um dann eigentlich eine Geschichte von hörenden Menschen zu erzählen.

Illustration zu einem Blog-Artikel über den ZDF-Spielfilm „Du sollst hören“

PS 1: Die Bilder zum Beitrag über den ZDF-Spielfilm „Du sollst hören“ zeigen Baumkronen, die in den Himmel wachsen, dazu Worte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1666, Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, sowie aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfe.

PS 2: Die Deutsche Cochlea-Implantat Gesellschaft (DCIG), die größte Selbsthilfeorganisation der deutschen CI-Träger, hatte sich noch vor der Fertigstellung von „Du sollst hören“ um einen Austausch mit den Filmemachern des ZDF bemüht. Wie einer Stellungnahme zum Film zu entnehmen ist, hatte man damit leider wenig Erfolg.


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